Alten­pflege­helfer:in

Der Beruf der Altenpflegehelferin oder des Altenpflegehelfers ist ein Beruf mit Zukunft und der Tätigkeitsbereich ist sehr umfassend, vielfältig und abwechslungsreich. Beschäftigungsmöglichkeiten reichen von der Arbeit in Alten- und Pflegeheimen über ambulante Dienste bis hin zu Sozialstationen, Krankenhäusern und Familien. Die einjährige Fachschule für Altenpflegehilfe arbeitet sehr eng mit den Einrichtungen der praktischen Ausbildung zusammen und sie vermitteln gemeinsam Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine qualifizierte Mitwirkung bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen und befähigt dazu, insbesondere pflegerische und soziale Aufgaben zur Unterstützung von Pflegefachkräften durchzuführen.

Mit dem erfolgreichen Absolvieren der Abschlussprüfung wird die Erlaubnis erteilt, die Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte Altenpflegehelferin“ oder  „staatlich geprüfter Altenpflegehelfer“ zu führen.

Als ausgebildete Altenpflegehelferin oder -helfer kann in die Ausbildung zur Pflegefachfrau/-mann eingestiegen werden. Diese dauert regulär drei Jahre, kann aber ggf. verkürzt werden. Sprechen Sie uns dazu gerne an.

Dauer: 1 Jahr

Form: Vollzeit

Typ: Wahlschule

Voraussetzung

  • Berufsreife
  • Berufsfachschule 1
  • Qualifizierter Sekundarabschluss 1 (Mittlerer Schulabschluss)
  • Fachhochschulreife
  • Hochschulreife
  • Duale Berufsausbildung
  • Berufsvorbereitungsjahr Sprachförderung

Fachrichtung

  • Pflege
  • Gesundheit

Abschluss

  • Staatlich geprüfter Altenpflegehelfer/in

Übergänge Schulform

  • Duale Berufsausbildung

Besondere Voraussetzungen

  • Mindestens Berufsreife oder höherwertiger Schulabschluss
  • Vorlage eines Ausbildungsvertrags mit einer geeigneten Pflegeeinrichtung
  • Ärztliches Attest, aus dem eindeutig hervorgeht, dass der Bewerber bzw. die Bewerberin in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes geeignet ist
  • Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr
  • Einrichtungsbezogene Impfpflicht

UND

  • Ausbildungsvertrag mit der Einrichtung liegt vor, in der die praktische Ausbildung stattfindet

 

Alternativen zum Schulabschluss:

  • ein freiwilliges soziales Jahr in sozialpflegerischen Einrichtungen der Altenhilfe oder im Krankenhaus ODER
  • eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung ODER
  • eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit in sozialpflegerischen Einrichtungen der Altenhilfe oder im Krankenhaus ODER
  • eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit im Be-reich Pflege ODER
  • das mindestens zweijährige Führen eines Familienhaushaltes mit mindestens einer pflegebedürftigen Person
Altenpfleger

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